Förderung & Voraussetzungen

80 % Förderung - so funktioniert der INQA-Coaching-Scheck

Professionelle Beratung, die sich auch kleine Unternehmen leisten können: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt 80 % der Kosten. Hier finden Sie alle Zahlen, Voraussetzungen und den Weg zur Förderung - verständlich erklärt.

INQA-Coaching Förderung - Beratungsgespräch

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80 % Förderung - einfach erklärt

Das INQA-Coaching wird mit 80 % vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, und begleite die Beantragung - Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

  • 80 % Förderung durch das BMAS
  • Für KMU mit unter 250 Beschäftigten
  • Antrag & Nachweise - ich begleite Sie
INQA-Coaching Förderung - Prüfung der Förderfähigkeit
Die Eckdaten

Was die Förderung umfasst

Klar, transparent und auf einen Blick - das sind die wichtigsten Konditionen des INQA-Coachings.

80 % Förderquote

Das BMAS übernimmt 80 % der Beratungskosten. Sie tragen nur 20 % Eigenanteil.

Bis zu 12 Tage

Staatlich gefördert werden bis zu 12 Beratungstage - flexibel auf Ihren Betrieb verteilt.

Max. 7 Monate

Die Beratungstage werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten umgesetzt.

1.200 € / Tag

Max. förderfähiger Tagessatz: 1.200 € netto - davon trägt der Staat 960 €.

Rechenbeispiel

Was bleibt für Sie übrig?

Ein konkretes Beispiel macht es greifbar: Nehmen wir das volle Förderpaket mit 12 Beratungstagen zum maximal förderfähigen Tagessatz. Ihr Eigenanteil bleibt erstaunlich gering - für eine mehrmonatige, professionelle Begleitung Ihres Unternehmens.

Selbstverständlich muss es nicht das volle Paket sein. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel - und damit sinkt auch der Eigenanteil entsprechend.


Individuelles Angebot besprechen
Beispiel: volles Förderpaket
80% Förderung -
Sie zahlen nur 20 %.

 

12 Beratungstage à 1.200 €14.400 €
Förderung BMAS (80 %)- 11.520 €
Ihr Eigenanteil (20 %)2.880 €

Beträge netto. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und wird im Erstgespräch sowie über die INQA-Beratungsstelle final bestimmt.

Förderfähigkeit

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Das INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - unabhängig von der Branche. Vom Handwerksbetrieb bis zum Tech-Start-up.

Unternehmensgröße: weniger als 250 Mitarbeitende und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Wirtschaftliche Größe: Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Standort: Firmensitz und Arbeitsstätte befinden sich in Deutschland.
Rechtsform: rechtlich selbstständiges Unternehmen, Angehörige der freien Berufe oder gemeinnützige Organisation.
Unternehmensalter: mindestens 2 Jahre am Markt (bei Rechtsformänderung: Gründung vor mehr als 5 Jahren).
De-minimis: die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe - die geltenden Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten sein.

Nicht sicher, ob Sie alle Kriterien erfüllen? Im kostenlosen Erstgespräch gebe ich Ihnen gern eine erste Einschätzung. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die INQA-Beratungsstelle (IBS) - sie stellt auch den INQA-Coaching-Scheck aus.

Jetzt Förderfähigkeit klären
Die offizielle Checkliste

Förderfähigkeit im Detail

Hier finden Sie alle Kriterien des INQA-Coaching-Programms im Überblick - aufbereitet nach der offiziellen Checkliste des BMAS. Ich gebe Ihnen vorab gern eine erste Einschätzung - die endgültige Entscheidung und die Ausstellung des INQA-Coaching-Schecks liegen bei der INQA-Beratungsstelle (IBS).

1 · Fachliche Voraussetzungen

Das Coaching wird durch einen autorisierten INQA-Coach erbracht - eine Weitergabe an Subunternehmen ist ausgeschlossen.
Es erfolgt nach den methodischen Vorgaben des Programms und bezieht die Beschäftigten aktiv ein (beteiligungsorientiert).
Es bezieht sich auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf, der im Zusammenhang mit der digitalen Transformation steht.
Ihr Unternehmen ist bereit und in der Lage, einen solchen beteiligungsorientierten Veränderungsprozess umzusetzen.

2 · Formale Voraussetzungen & KMU-Eigenschaft

Rechtsform: rechtlich selbstständiges Unternehmen, Angehörige der freien Berufe oder gemeinnützige Organisation.
Standort: Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland - im Bundesland der zuständigen INQA-Beratungsstelle oder einem angrenzenden Bundesland.
Bestehensdauer: mindestens 2 Jahre am Markt (bei reiner Rechtsformänderung: ursprüngliche Gründung vor mehr als 5 Jahren).
KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte (in Jahresarbeitseinheiten) und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Partner- und verbundene Unternehmen werden dabei berücksichtigt.
Beschäftigung: mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle (eine Jahresarbeitseinheit bzw. ein Vollzeitäquivalent).
De-minimis: in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Kalenderjahr keine staatlichen Beihilfen von mehr als 300.000 € erhalten (inklusive dieser INQA-Coaching-Förderung).

3 · Ausschlusskriterien

In diesen Fällen ist eine Förderung leider nicht möglich:

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Aquakultur und Fischerei.
Beteiligung juristischer Personen des öffentlichen Rechts von mehr als 25 %.
Laufendes Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung, abgegebene eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzplan-Überwachung.
Laufender Rechtsstreit mit dem INQA-Coach.
Das Unternehmen hat bereits am INQA-Coaching-Programm teilgenommen.
Das Unternehmen ist selbst als Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung in den Bereichen Personalpolitik / Arbeitsorganisation tätig.

4 · Wichtige Rahmenbedingungen

Mindestens 20 % Eigenmittel: Ihren Eigenanteil tragen Sie aus eigenen Mitteln.
Das Coaching wurde noch nicht begonnen und nicht bereits vor dem Erstgespräch vertraglich vereinbart.
Kein Personalabbau als Ziel des Coachings.
Einzelcoachings machen höchstens 10 % der Leistung aus - der Prozess ist beteiligungsorientiert (Lab-Team).
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine vergleichbare Beratung.
Die Förderung ist subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB - alle Angaben müssen korrekt sein.
Ca. 3-6 Monate nach Abschluss findet ein Abschlussgespräch mit der Beratungsstelle statt; Sie erhalten eine Teilnehmerurkunde.

Wirkt das nach viel? Keine Sorge - die meisten KMU erfüllen die Kriterien problemlos. Was für Sie zutrifft, klären wir gemeinsam, und die offizielle Prüfung übernimmt die Beratungsstelle.

Förderfähigkeit unverbindlich prüfen lassen
Schritt für Schritt

Ihr Weg zum INQA-Coaching-Scheck

Keine Sorge vor Bürokratie - der Prozess ist klar geregelt, und ich begleite Sie bei jedem Schritt.

1
Kostenlos

Kostenloses Erstgespräch mit mir

Wir lernen uns kennen, ich verstehe Ihre Herausforderung und schätze ein, ob INQA-Coaching für Sie passt und ob Sie die Förderkriterien erfüllen.

2
Förderfähigkeit

Erstgespräch bei der INQA-Beratungsstelle (IBS)

In einem kostenlosen Gespräch mit Ihrer regionalen IBS werden die Fördervoraussetzungen offiziell geprüft und Ihr Coaching-Ziel definiert. Ich stelle den Kontakt her.

3
Bewilligung

Ausstellung des INQA-Coaching-Schecks

Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Coaching-Scheck. Damit ist die Förderung gesichert und Sie wählen mich als Ihren autorisierten INQA-Coach.

4
Umsetzung

Staatlich gefördertes Coaching & Abschluss

Wir setzen das Coaching über bis zu 12 Tage in max. 7 Monaten um. Nach Abschluss folgt - 3 bis 6 Monate später - ein gemeinsames Auswertungsgespräch.

Hinweis: Die hier dargestellten Konditionen geben den Stand des INQA-Coaching-Programms des BMAS wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie sowie die Prüfung durch die zuständige INQA-Beratungsstelle. Alle Beträge verstehen sich netto.

Alternative

Kontaktformular

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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FAQ

Fragen zur Förderung

Nein, es gibt keinen komplizierten Antrag im klassischen Sinne. Der Weg führt über ein kostenloses Erstgespräch bei der regionalen INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und den Coaching-Scheck ausstellt. Ich begleite und unterstütze Sie dabei vom ersten Schritt an.

Ja. Sie begleichen die Rechnungen für die Beratungstage zunächst vollständig selbst - der Förderanteil von 80 % wird Ihnen anschließend über das Förderverfahren erstattet. Die Kosten müssen also vorfinanziert werden; wirtschaftlich tragen Sie am Ende nur Ihren Eigenanteil von 20 %. Den genauen Ablauf und die Fristen erläutere ich Ihnen transparent im Vorfeld.

De-minimis ist eine EU-Regelung für kleinere staatliche Förderungen. Ihr Unternehmen darf im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren insgesamt nicht mehr als 300.000 € an solchen Beihilfen erhalten haben - diese INQA-Coaching-Förderung eingerechnet. Für die meisten KMU ist das unproblematisch; wir prüfen es im Rahmen der Förderfähigkeit gemeinsam.

Ja. 12 Tage sind das Maximum - der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel. Weniger Tage bedeuten auch einen geringeren Eigenanteil. Was sinnvoll ist, legen wir gemeinsam fest.

Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2027. Da Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt sich ein früher Start. Sichern Sie sich Ihren Platz mit einem kostenlosen Erstgespräch.

INQA-Coaching Förderung - 80 % vom BMAS für KMU

Das INQA-Coaching wird mit 80 % vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die die formalen Voraussetzungen erfüllen. Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Förderfähigkeits-Check mit fachlichen und formalen Kriterien sowie der De-minimis-Grenze.

Mehr zum INQA-Coaching

Einen Überblick über das gesamte Programm gibt die Seite INQA-Coaching, den genauen Ablauf und die Struktur des Programms erkläre ich gesondert. Konkrete Beispiele zeigt die Seite Praxisbeispiele.

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