Professionelle Beratung, die sich auch kleine Unternehmen leisten können: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt 80 % der Kosten. Hier finden Sie alle Zahlen, Voraussetzungen und den Weg zur Förderung - verständlich erklärt.
Das INQA-Coaching wird mit 80 % vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, und begleite die Beantragung - Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Klar, transparent und auf einen Blick - das sind die wichtigsten Konditionen des INQA-Coachings.
Das BMAS übernimmt 80 % der Beratungskosten. Sie tragen nur 20 % Eigenanteil.
Staatlich gefördert werden bis zu 12 Beratungstage - flexibel auf Ihren Betrieb verteilt.
Die Beratungstage werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten umgesetzt.
Max. förderfähiger Tagessatz: 1.200 € netto - davon trägt der Staat 960 €.
Ein konkretes Beispiel macht es greifbar: Nehmen wir das volle Förderpaket mit 12 Beratungstagen zum maximal förderfähigen Tagessatz. Ihr Eigenanteil bleibt erstaunlich gering - für eine mehrmonatige, professionelle Begleitung Ihres Unternehmens.
Selbstverständlich muss es nicht das volle Paket sein. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel - und damit sinkt auch der Eigenanteil entsprechend.
Beträge netto. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und wird im Erstgespräch sowie über die INQA-Beratungsstelle final bestimmt.
Das INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - unabhängig von der Branche. Vom Handwerksbetrieb bis zum Tech-Start-up.
Nicht sicher, ob Sie alle Kriterien erfüllen? Im kostenlosen Erstgespräch gebe ich Ihnen gern eine erste Einschätzung. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die INQA-Beratungsstelle (IBS) - sie stellt auch den INQA-Coaching-Scheck aus.
Jetzt Förderfähigkeit klären →Hier finden Sie alle Kriterien des INQA-Coaching-Programms im Überblick - aufbereitet nach der offiziellen Checkliste des BMAS. Ich gebe Ihnen vorab gern eine erste Einschätzung - die endgültige Entscheidung und die Ausstellung des INQA-Coaching-Schecks liegen bei der INQA-Beratungsstelle (IBS).
In diesen Fällen ist eine Förderung leider nicht möglich:
Wirkt das nach viel? Keine Sorge - die meisten KMU erfüllen die Kriterien problemlos. Was für Sie zutrifft, klären wir gemeinsam, und die offizielle Prüfung übernimmt die Beratungsstelle.
Förderfähigkeit unverbindlich prüfen lassen →Keine Sorge vor Bürokratie - der Prozess ist klar geregelt, und ich begleite Sie bei jedem Schritt.
Wir lernen uns kennen, ich verstehe Ihre Herausforderung und schätze ein, ob INQA-Coaching für Sie passt und ob Sie die Förderkriterien erfüllen.
In einem kostenlosen Gespräch mit Ihrer regionalen IBS werden die Fördervoraussetzungen offiziell geprüft und Ihr Coaching-Ziel definiert. Ich stelle den Kontakt her.
Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Coaching-Scheck. Damit ist die Förderung gesichert und Sie wählen mich als Ihren autorisierten INQA-Coach.
Wir setzen das Coaching über bis zu 12 Tage in max. 7 Monaten um. Nach Abschluss folgt - 3 bis 6 Monate später - ein gemeinsames Auswertungsgespräch.
Hinweis: Die hier dargestellten Konditionen geben den Stand des INQA-Coaching-Programms des BMAS wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie sowie die Prüfung durch die zuständige INQA-Beratungsstelle. Alle Beträge verstehen sich netto.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Vielen Dank! Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Nein, es gibt keinen komplizierten Antrag im klassischen Sinne. Der Weg führt über ein kostenloses Erstgespräch bei der regionalen INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und den Coaching-Scheck ausstellt. Ich begleite und unterstütze Sie dabei vom ersten Schritt an.
Ja. Sie begleichen die Rechnungen für die Beratungstage zunächst vollständig selbst - der Förderanteil von 80 % wird Ihnen anschließend über das Förderverfahren erstattet. Die Kosten müssen also vorfinanziert werden; wirtschaftlich tragen Sie am Ende nur Ihren Eigenanteil von 20 %. Den genauen Ablauf und die Fristen erläutere ich Ihnen transparent im Vorfeld.
De-minimis ist eine EU-Regelung für kleinere staatliche Förderungen. Ihr Unternehmen darf im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren insgesamt nicht mehr als 300.000 € an solchen Beihilfen erhalten haben - diese INQA-Coaching-Förderung eingerechnet. Für die meisten KMU ist das unproblematisch; wir prüfen es im Rahmen der Förderfähigkeit gemeinsam.
Ja. 12 Tage sind das Maximum - der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel. Weniger Tage bedeuten auch einen geringeren Eigenanteil. Was sinnvoll ist, legen wir gemeinsam fest.
Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2027. Da Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt sich ein früher Start. Sichern Sie sich Ihren Platz mit einem kostenlosen Erstgespräch.
Das INQA-Coaching wird mit 80 % vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die die formalen Voraussetzungen erfüllen. Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Förderfähigkeits-Check mit fachlichen und formalen Kriterien sowie der De-minimis-Grenze.
Einen Überblick über das gesamte Programm gibt die Seite INQA-Coaching, den genauen Ablauf und die Struktur des Programms erkläre ich gesondert. Konkrete Beispiele zeigt die Seite Praxisbeispiele.