💶 Förderung & Voraussetzungen

80 % Förderung – so funktioniert der INQA-Coaching-Scheck

Professionelle Beratung, die sich auch kleine Unternehmen leisten können: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt bis zu 80 % der Kosten. Hier finden Sie alle Zahlen, Voraussetzungen und den Weg zur Förderung – verständlich erklärt.

Die Eckdaten

Was die Förderung umfasst

Klar, transparent und auf einen Blick – das sind die wichtigsten Konditionen des INQA-Coachings.

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80 % Förderquote

Das BMAS übernimmt 80 % der Beratungskosten. Sie tragen nur 20 % Eigenanteil.

📅

Bis zu 12 Tage

Gefördert werden bis zu 12 Beratungstage – flexibel auf Ihren Betrieb verteilt.

⏱️

Max. 7 Monate

Die Beratungstage werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten umgesetzt.

🧾

1.200 € / Tag

Max. förderfähiger Tagessatz: 1.200 € netto – davon trägt der Staat 960 €.

Rechenbeispiel

Was bleibt für Sie übrig?

Ein konkretes Beispiel macht es greifbar: Nehmen wir das volle Förderpaket mit 12 Beratungstagen zum maximal förderfähigen Tagessatz. Ihr Eigenanteil bleibt erstaunlich gering – für eine mehrmonatige, professionelle Begleitung Ihres Unternehmens.

Selbstverständlich muss es nicht das volle Paket sein. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel – und damit sinkt auch der Eigenanteil entsprechend.


Individuelles Angebot besprechen
Beispiel: volles Förderpaket
80% Förderung –
Sie zahlen nur 20 %.

 

12 Beratungstage à 1.200 €14.400 €
Förderung BMAS (80 %)– 11.520 €
Ihr Eigenanteil (20 %)2.880 €

Beträge netto. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und wird im Erstgespräch sowie über die INQA-Beratungsstelle final bestimmt.

Förderfähigkeit

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Das INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – unabhängig von der Branche. Vom Handwerksbetrieb bis zum Tech-Start-up.

Unternehmensgröße: weniger als 250 Mitarbeitende und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Wirtschaftliche Größe: Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Standort: Firmensitz und Arbeitsstätte befinden sich in Deutschland.
Rechtsform: rechtlich selbstständiges Unternehmen, Angehörige der freien Berufe oder gemeinnützige Organisation.
Unternehmensalter: mindestens 2 Jahre am Markt (bei Rechtsformänderung: Gründung vor mehr als 5 Jahren).
De-minimis: die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe – die geltenden Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten sein.

Nicht sicher, ob Sie alle Kriterien erfüllen? Das klären wir unkompliziert im kostenlosen Erstgespräch.

Jetzt Förderfähigkeit klären
Schritt für Schritt

Ihr Weg zum INQA-Coaching-Scheck

Keine Sorge vor Bürokratie – der Prozess ist klar geregelt, und ich begleite Sie bei jedem Schritt.

1
Kostenlos

Kostenloses Erstgespräch mit mir

Wir lernen uns kennen, ich verstehe Ihre Herausforderung und schätze ein, ob INQA-Coaching für Sie passt und ob Sie die Förderkriterien erfüllen.

2
Förderfähigkeit

Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle (IBS)

In einem kostenlosen Gespräch mit Ihrer regionalen IBS werden die Fördervoraussetzungen offiziell geprüft und Ihr Coaching-Ziel definiert. Ich stelle den Kontakt her.

3
Bewilligung

Ausstellung des INQA-Coaching-Schecks

Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Coaching-Scheck. Damit ist die Förderung gesichert und Sie wählen mich als Ihren autorisierten INQA-Coach.

4
Umsetzung

Gefördertes Coaching & Abschluss

Wir setzen das Coaching über bis zu 12 Tage in max. 7 Monaten um. Nach Abschluss folgt – 3 bis 6 Monate später – ein gemeinsames Auswertungsgespräch.

FAQ

Fragen zur Förderung

Nein, es gibt keinen komplizierten Antrag im klassischen Sinne. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei der regionalen INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und den Coaching-Scheck ausstellt. Ich begleite und unterstütze Sie dabei vom ersten Schritt an.

Nein. Mit dem INQA-Coaching-Scheck wird der Förderanteil direkt abgewickelt – Sie tragen lediglich Ihren Eigenanteil von 20 %. Die genauen Modalitäten erläutere ich Ihnen transparent im Vorfeld.

De-minimis ist eine EU-Regelung für kleinere staatliche Förderungen. Unternehmen dürfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur bis zu einer Höchstgrenze solche Beihilfen erhalten. Für die meisten KMU ist das unproblematisch – wir prüfen es im Rahmen der Förderfähigkeit gemeinsam.

Ja. 12 Tage sind das Maximum – der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrem Ziel. Weniger Tage bedeuten auch einen geringeren Eigenanteil. Was sinnvoll ist, legen wir gemeinsam fest.

Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2027. Da Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt sich ein früher Start. Sichern Sie sich Ihren Platz mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Hinweis: Die hier dargestellten Konditionen geben den Stand des INQA-Coaching-Programms des BMAS wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie sowie die Prüfung durch die zuständige INQA-Beratungsstelle. Alle Beträge verstehen sich netto.

Nutzen Sie Ihre Förderung – bevor das Budget ausgeschöpft ist

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, ob und wie Sie von bis zu 80 % Förderung profitieren können.

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